Energiewende schwarz-gelb

Der Bundesrat hat nach der Verabschiedung im Bundestag am 30. Juni 2011 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Atomgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten können. Dabei wurde nicht nur darauf Wert gelegt, dass die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien verschärft werden, sondern auch, dass die finanziellen staatlichen Fördermöglichkeiten beibehalten oder sogar ausgebaut werden. Auch die bürokratische und die finanzielle Entlastung insbesondere mittelständischer energieintensiver Unternehmen ist ein weiterer Gewinn dieser neuen gesetzlichen Regelung.

In erster Linie wurde ein breiter politischer Konsens geschaffen, mit dem die Mehrheit der Parlamentsfraktionen übereinstimmte und die fundamentale Wende in der Energieversorgung besiegelt. Das EEG sorgt nicht nur für den zukünftigen Ausbau umweltfreundlicher Stromerzeugung sondern fördert gleichzeitig das Wachstum der Umwelttechnologie. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist schon heute weltweit an der Spitze dieser Branche.

Mit dem Atomgesetz wurde die schrittweise erfolgende Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland bis spätestens zum Jahr 2022 beschlossen. So hat die Regierung entschieden, dass die acht vorläufig abgeschalteten Kernkraftwerke nach dem Moratorium nicht wieder ans Netz gehen werden. Damit konnten fünf Kraftwerke vor dem, von der damaligen rot-grünen Regierung beschlossenen Datum, vom Netz genommen werden.

Im Hinblick auf die Förderung Erneuerbarer Energien wird ein fünf Milliarden Euro schweres Finanzierungsprogramm für Windkraftanlagen auf hoher See eingesetzt. Das ist eines von vielen Projekten, die dem Ziel dienen sollen, die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien von heute 17 Prozent bis spätestens zum Jahr 2020 auf 35 Prozent zu steigern. Hinzu kommt, dass die Ausgaben für die Gebäudesanierung, mit der am meisten Energie eingespart werden kann, um die Hälfte erhöht werden.

Für die christlich-liberale Koalition steht bei der Energiewende stets im Vordergrund, dass die Belastungen für die Endverbraucher durch den Umstieg auf erneuerbare Energien möglichst gering gehalten werden und dass besonders energieintensiven Industrien kein Nachteil entsteht.

Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Energiewende ist Deutschland im Vergleich mit anderen Industrieländern ein absoluter Vorreiter auf diesem Gebiet. Allerdings erfordern die unumgänglichen Eingriffe in das Landschaftsbild, die erfolgen müssen um den Umstieg auf erneuerbare Energien realisieren zu können, auch Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung.

Sicherlich stehen hier auch noch viele juristische Auseinandersetzungen ins Haus. Die Energiewende wird mit der Grundlinie Verbraucherpreise bezahlbar – Arbeitsplätze sichern – Ausbau der Erneuerbaren Energie umsetzen nur gelingen, wenn unsere Umsetzungsprozesse beschleunigt werden. Hierzu sollten auch viele bestehende  gesetzliche Regelungen auf den Prüfstand. Die Kunst dabei wird sein, den Wunsch der Bürger nach mehr Beteiligung ebenfalls zu berücksichtigen.

In 20 Jahren blicken wir dann hoffentlich erfolgreich auf die Umsetzung des Energiepakets zurück, für das die christlich-liberale Koalition die besten Voraussetzungen geschaffen hat.

28.11.2011 – ein Beitrag von Rechtsanwalt Steffen Bilger, MdB / Berlin