§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
- § 9 NAV / NDAV / § 10 AVBWasserV: Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses – Landgericht Stuttgart 20 O 92/10
- § 9 Abs. 1 NAV bzw. § 9 Abs.1 NDAV: vom Anschlussnehmer zu tragende Kosten
- § 9 Abs. 1 NAV bzw. NDAV: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder nach Pauschalsätzen